Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma BIRNER Gesellschaft m. b. H.
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- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, welche die Firma Birner Gesellschaft m. b. H., im folgenden kurz „Birner“ als Verkäufer der von ihnen gehandelten Waren abschließen sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, wenn diese von Birner nicht schriftlich und firmenmäßig gezeichnet anerkannt werden. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mit Annahme der von Birner gelieferten Waren verzichtet der Käufer jedenfalls auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen.
- Alle Anbote von Birner sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch Birner zustande, bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung durch die widerspruchslose Entgegennahme der Ware und einer von Birner ausgestellten Rechnung.
Bestellungen sind hinsichtlich aller Einzelheiten genau zu spezifizieren; der Käufer tragt das Risiko unvollständiger oder ungenauer Angaben. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe oder Ausrüstung bleiben vorbehalten. - Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Birner. Mündliche Vereinbarungen sind erst mit schriftlicher Bestätigung von Birner wirksam.
- Die mitgeteilten Preise sind, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind, freibleibend und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Ust. und in der Regel ab Lager Birner Wien – Perchtoldsdorf bzw. ab Lager des Ortes der Niederlassung. Es bleibt vorbehalten, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen, sofern sich die Listenpreise von Birner zwischenzeitlich bis zur Lieferung verändern. Im Falle der Erhöhung der preise kann eine einvernehmliche Auflösung des Liefervertrages für noch nicht in Fertigung genommene bzw. noch nicht in Lieferung befindliche Ware erfolgen. Bei Kleinbestellungen kann ein Bearbeitungskostenanteil in Rechnung gestellt werden.
- Für jeden einzelnen Auftrag oder Abruf bleibt Birner die Angabe der Lieferzeiten vorbehalten. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich; Birner wird die angegebenen Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Wird der Liefertermin um mehr als 90 Tage überschritten, ist der Käufer berechtigt unter Setzung der angemessenen, mindestens vierwöchigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. der verspäteten Belieferung, insbesondere auch jeglicher Ersatz von Verzugs- und Nichterfüllungsschäden sind ausgeschlossen. Bei fest vereinbarten Fristen sind Überschreitungen bis zu 14 Tagen noch toleriert. Birner sind von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von den Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in der richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert wurden. Birner behält sich in diesen Fällen vor, die kontrahierten Liefermengen ohne Verpflichtung zur Nachlieferung zu kürzern. Darüber hinaus sind Birner von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den gesetzlichen oder behördlichen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurzes, Rohstoffverteuerungen, Veränderungen von Energiekosten, Frachten, bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, Fällen höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, sei es im eigenen Betrieb oder in den Betrieben von Vorlieferanten, gleichgültig durch welche Ursachen diese entstanden sind. In solchen Fällen sind Birner berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Ist bei Bestellungen auf Abruf keine bestimmte Abnahmefrist vereinbart, so ist der Abruf von Käufer so rechtzeitig zu erteilen, dass Birner die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist. Ist der Abruf durch den Käufer innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart, sind Birner berechtigt, bei Ablauf der Frist den offenen Teil der Abruforder auszuliefern. Bei Bestellungen auf Abruf muss die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von 12 Monaten abgerufen sein.
- Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer mit der Übergabe der Ware an die zum Transport bestimmte Person bzw. mit Benachrichtigung der Versandbereitschaft über. Eine Transportversicherung erfolg nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten. Etwaige Beschädigungen oder Mindergewichte sind unmittelbar bei Abnahme oder Sendung bei der Post, der Eisenbahn-Verwaltung des Empfangsortes, dem Güterbeförderer oder für den Fall der Lieferung durch eigenen LKW, bei denen Fahrern von Birner zu melden und auf den Versandpapieren bescheinigen zu lassen.
- Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, und zwar entweder schriftlich oder telegraphisch, geltend gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen in handelsüblichen Umfang zu überprüfen. Die nicht fristgerechte Erhebung der Mängelrüge spätestens am 8. Tag nach Empfang, sowie Verarbeitung oder Veränderung der Ware gelten als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung. Mängelrügen sind jedenfalls nicht mehr zulässig, wenn eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Bei berechtigter Beanstandung ersetzt Birner wahlweise die Ware durch Einwandfreie oder erteilt eine Gutschrift in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes. Sonstig e Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, Mängelbehebungen oder Preisminderungen zu verlangen. Birner leistet keine Gewähr für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck. Falls Birner für bestimmte Produkte ausdrücklich eine schriftliche Garantie übernimmt, richtet sich Art und Umfang der Garantieleistung nach den jeweiligen Garantiebestimmungen.
Rücksendungen haben frachtfrei an die ausliefernde Stelle zu erfolgen und werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Einverständniserklärung mit der Rücksendung angenommen. Etwaige Rücksendungen können nur im Originalzustand zurückgenommen werden. Spezifikationszeichen dürfen nicht entfernt sein. Die beschädigte Stelle muss kenntlich gemacht werden, des Weiteren sind Rechnungsnummer, Datum und Grund der Beanstandung und die erforderlichen Warenspezifikationen anzugeben, sowie ein deutlicher sichtbarer Vermerk „Beanstandung“ deutlich sichtbar anzubringen. Die Berechnung einer Wiedereinlagerungs- und Manipulationsgebühr von mindestens 15 % des zurückgesendeten Warenwertes ist vorbehalten.
Sonstige (Schaden)Ersatzansprüche jeder Art sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Ersatzpflichten für Sachschäden, die gewerblichen Nutzern entstehen, sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden könnten, sind ausgeschlossen, ebenso jegliche Folgeschäden. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß dem Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware auf seinen Käufer zu überbinden. - Die Zahlungskonditionen sind der Rechnung zu entnehmen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Birner über den Betrag verfügen kann. Wechsel werden nicht angenommen. Die Gewährung von Skonto setzt voraus, dass keine fälligen Rechnungen offen sind. Für den Fall des Verzuges oder Bekannt werden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind Birner nach ihrer Wahl berechtigt, die Lieferung oder weitere Lieferungen einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten, die sofortige Zahlung aller Birner zustehenden Forderungen, auch aus anderen Kontrakten ohne Rücksicht auf ein etwa gewährtes Ziel oder eine etwa gewährte Stundung zu verlangen, für die geschuldete Summe Sicherheit nach Wahl von Birner zu fordern, oder die noch im Eigentum von Birner stehende Ware sofort abzuholen, wozu der Käufer schon jetzt das Betreten seiner Räumlichkeiten zu diesem Zweck gestattet. Im Fall des Verzuges sind Birner weiters berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Nationalbank-Diskontsatz, mindestens aber 12 % zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Alle im Fall eines Verzuges entstehenden Kosten eines von Birner beauftragten Rechtsanwaltes gehen zu Lasten des Käufers. Für den Fall des Verzuges ist Birner weiters wahlweise berechtigt, vereinbarte Lieferungen nur noch gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer solche Nachnahmen nicht einlöst, kann Birner die Waren anderweitig auf Rechnung des Käufers oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei Birner im übrigen alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Preis. Rechnungsabzüge, sei es im Wege der Aufrechnung, der Minderung, der Zurückbehaltung oder sonstiger Einwendungen sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich im Einzelfall etwas anderes zugestanden oder gerichtlich entschieden ist.
Für den Fall eines Insolvenzverfahrens gelten sämtliche eingeräumte Rabatte nur als auflösend bedingt vereinbart und sind die Bruttofakturenbeträge Zugrundezulegen - Birner behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Birner ist berechtigt, Zahlungen des Kunden wahlweise auch auf andere, insbesondere ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Bei Weiterveräußerung vor kompletter Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, Birner die entsprechende Kaufpreisforderung sicherheitshalber abzutreten. Im Fall der Verarbeitung vor kompletter Bezahlung entsteht Miteigentum von Birner und des Verarbeiters im Verhältnis der beiderseitigen, verarbeiteten Wertanteile zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Ware in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Aufrechterhaltung des Kaufpreises bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises abzunehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer Birner und den von Birner beauftragten Personen den Abtransport der im Vorbehaltseigentum stehenden waren das Betreten der Geschäfträumlichkeiten. Birner ist berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung zu veräußern. Von allen Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Käufers an den unten Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von Birner betreffen, hat der Käufer Birner unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten etwaiger Interventionen von Birner gegenüber Vollstreckungsgläubigen gehen zu Lasten des Käufers.
- Die Verpackung wird in der Regel zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Eine Verpflichtung zur Rücknahme der Verpackungen besteht nicht, soweit nicht zwingende anders lautende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Diesfalls bleibt die Berechnung angemessener Kosten für Rücknahme und Entsorgung vorbehalten.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche wirksame, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
- Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Firmendaten EDV – mäßig erfasst und verarbeitet werden. Birner verpflichtet sich, diese Daten nur für eigene Zwecke zu verwenden.
- Der Käufer verpflichtet sich, für den Fall der Ausfuhr der Ware die jeweils geltenden gesetzlichen Ausfuhrbestimmungen der Republik Österreich einzuhalten.
- Auf alle Verträge und Vereinbarungen ist österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch für Wechsel und Scheckansprüche ist Wien.